Elephys

Manuelle Therapie in München elephyse

Physiotherapie in München-Bogenhausen

Bewegung verstehen, Beschwerden aktiv lindern

In der modernen Physiotherapie geht es längst nicht mehr um starre Haltungsvorgaben oder passives Abwarten. Die aktuelle Schmerzforschung zeigt: Oft ist es nicht eine vermeintlich „falsche“ Haltung, die zu Beschwerden führt, sondern die mangelnde Bewegungsvielfalt und starre Statik in unserem Alltag. Genau hier setzen wir an. Bei Elephys behandeln wir nicht nur Symptome, sondern erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Strategien, um die Ursachen Ihrer Einschränkungen zu verstehen und nachhaltig zu lösen.

Wann ist Physiotherapie sinnvoll? 

Ob nach einem Unfall, einer Operation oder bei hartnäckigen Alltagsbeschwerden – wir begleiten Sie mit evidenzbasierten Methoden. Typische Behandlungsfelder in unserer Praxis sind:

  • Rücken-, Nacken- und Gelenkschmerzen
  • Rehabilitation nach Operationen (z. B. Kreuzband-OP, Gelenkersatz)
  • Sport- und Unfallverletzungen (Bänderrisse, Zerrungen)
  • Chronische Schmerzsyndrome und muskuläre Dysbalancen
  • Bewegungseinschränkungen bei Arthrose

Unsere Methoden: Individuell und auf Augenhöhe 

Jeder Körper ist anders. Deshalb steht am Anfang jeder Therapie eine ausführliche Befundung. Basierend darauf kombinieren wir verschiedene Ansätze zu einem individuellen Therapieplan:

  • Manuelle Therapie: Gezielte Handgriffe zur Mobilisation von Gelenken und Lösung von Blockaden.
  • Krankengymnastik (Aktive Therapie): Maßgeschneiderte Übungen zum Aufbau von Kraft, Stabilität und Beweglichkeit.
  • Aufklärung & Beratung: Wir erklären Ihnen genau, wie Ihr Körper funktioniert, um Ihnen die Sorge vor „falschen“ Bewegungen zu nehmen.

Besonderer Service: Ihr direkter Weg zur Therapie 

Wussten Sie schon? Wenn Sie akute Schmerzen haben, müssen Sie nicht zwingend wochenlang auf einen Arzttermin warten. Durch die Zusatzqualifikation als sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie dürfen wir Sie bei vielen Beschwerden auch im Direktzugang (First Contact) untersuchen und behandeln. Das spart Ihnen wertvolle Zeit auf dem Weg zur Besserung.

Hausbesuche

Wenn Sie nicht mobil sind, kommen wir gerne im direkten Umkreis unserer Praxis (ca. 1 km / 10 Minuten Fußweg) zu Ihnen nach Hause.

Ohne Rezept

Osteopathie, Prävention & Training können Sie privat buchen. Viele Kassen erstatten Osteopathie anteilig – wir beraten Sie gern.

Mit Rezept

Ärztliche Verordnung – wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Gesetzliche Zuzahlung: 10 % + 10 € pro Rezept (§ 61 SGB V).

So starten Sie bei uns

Brauche ich ein Rezept für Physiotherapie?

Für Behandlungen über die gesetzliche Krankenkasse (GKV) benötigen Sie vorab ein ärztliches Rezept. Dank unseres sektoralen Heilpraktikers können wir Sie bei akuten Beschwerden jedoch auch ohne vorherigen Arztbesuch direkt behandeln (Direktzugang). Osteopathie und präventive Leistungen können Sie ebenfalls jederzeit ohne Rezept buchen.

Wenn Sie unseren Direktzugang über den sektoralen Heilpraktiker nutzen, um ohne Wartezeit auf einen Arzttermin behandelt zu werden, erfolgt dies auf Selbstzahlerbasis. Hier berechnen wir transparent 60 € für 30 Minuten. Wenn Sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker besitzen, können Sie die Rechnung im Anschluss in der Regel zur Erstattung bei Ihrer Kasse einreichen.

Die Behandlungsdauer richtet sich exakt nach den Vorgaben Ihres ärztlichen Rezepts und dem Heilmittelkatalog der Krankenkassen. Eine reine Verordnung für Krankengymnastik (KG) ohne weitere Zusatzheilmittel ist gesetzlich beispielsweise auf eine Netto-Behandlungszeit von 15 Minuten ausgelegt. Behandlungen im Rahmen unseres Selbstzahler-Bereichs können flexibel länger dauern (z. B. 30 Minuten). Wir sind hier als zugelassene Praxis an die gesetzlichen Richtlinien der Kassen gebunden, holen im Rahmen der Vorgaben aber das Maximum für Ihre Gesundheit heraus.

Ja, bei Kassenrezepten sind gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren gesetzlich zur Zuzahlung verpflichtet (10 % der Behandlungskosten plus 10 € Verordnungsgebühr pro Rezept nach § 61 SGB V). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon befreit.

Ja, absolut. Nach einer gezielten Befundaufnahme und Anamnese starten wir direkt im ersten Termin mit den ersten therapeutischen Maßnahmen.

Häufige Fragen